AGB

 

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geltungsbereich

 

  1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend als „AGB“ bezeichnet) ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen der ITDISTA e.K. (folgend „ITDISTA“ genannt) und dem AG (folgend als AG benannt) in Bezug auf die beauftragten IT-Dienstleistungen und Produkte.
  2. Das Angebot von ITDISTA richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, sowie Selbständige oder Freiberufler.
  3. Eine abweichende oder weitergehende AGB des Kunden wird zurückgewiesen und nicht Vertragsbestandteil. Diese entfaltet auch keine Wirkung, wenn ITDISTA dieser nicht widerspricht.

 

  1. Individualabreden zwischen dem Kunden und ITDISTA gehen diesen AGB, nach § 305b BGB vor und werden durch diese AGB ergänzt.

Angebote, Auftragsunterlagen und Rechnungen gelten als Individualabreden.

Jegliche Individualabrede bedarf der Schriftform. 

 

2. Nachträgliche Änderung der AGB

 

2.1.Sofern wesentliche Vertragsbestandteile nicht berührt werden, ist ITDISTA berechtigt diese AGB auch nach Vertragsabschluss zu ändern, sofern dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht ersichtlich waren.

Zu den wesentlichen Regelungen gehören insbesondere vertragliche Laufzeiten, vereinbarte Leistungen und Kündigungsfristen.

Anpassungen können auch zur Beseitigung von Lücken in der Regelung erfolgen, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, insbesondere durch Änderungen in der Rechtsprechung, sofern eine oder mehrere Klauseln dieser AGB betroffen sind.

 

2.2.Etwaige Änderungen dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig in Schriftform mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde nicht, innerhalb eines in der Mitteilung festgelegten, Zeitraums, nicht, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.

Widerspricht der Kunde fristgerecht behalten die bisherigen Vertragsbedingungen Ihre Gültigkeit. In diesem Fall entsteht für ITDISTA ein Sonderkündigungsrecht, von einem Monat. Dieses Sonderkündigungsrecht hat ITDISTA innerhalb 4 Wochen, nach Wiederspruch, in Schriftform auszuüben.

 

3. Änderung Preise, IT-Dienstleistungen & Produkte

 

3.1.Preisanpassungen können, auch nach Vertragsabschluss, erfolgen.  Der Umfang richtet sich nach Preisänderungen Dritter, von den ITDISTA für die Vertragsdurchführung Vorleistungen bezieht.

Steuerliche Anpassungen oder Änderungen zwingender gesetzlicher Abgaben können ebenso zu einer Anpassung der Vertraglichen Preise führen.

 

3.2.Änderungen von Preisen, IT-Dienstleistungen oder relevanter Produkte zur Erfüllung des Vertrages werden dem Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde nicht, innerhalb eines in der Mitteilung festgelegten Zeitraums nicht, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.

Widerspricht der Kunde fristgerecht behalten die bisherigen Vertragsbedingungen Ihre Gültigkeit. In diesem Fall entsteht für ITDISTA ein Sonderkündigungsrecht, von einem Monat. Dieses Sonderkündigungsrecht hat ITDISTA innerhalb 4 Wochen, nach Wiederspruch, in Schriftform auszuüben.

 

4. Vertragsschluss

 

4.1.Jegliche gestellten Angebote sind grundsätzlich freibleibend, ein Angebot von ITDISTA ist nur bindend, wenn dies ausdrücklich auf dem Angebot vermerkt ist.

Ist nichts anderes auf dem Angebot vermerkt, haben alle Angebote, mit kalkulierten Preisen und Leistungen, eine Gültigkeit von 4 Wochen.

 

4.2.Der Kunde erteilt, auf der Grundlage des unverbindlichen Angebots, einen für den Kunden verbindlichen Auftrag.

 

4.3.Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben, es sei denn er Auftrag erfolgt telefonisch oder mündlich, in diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Bestätigung seitens ITDISTA.

 

4.4.Der Auftrag kommt mit Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. mit Leistungserbringung von ITDISTA zustande.

 

4.5.Der AG versichert mit seiner Bestellung, Gewerbetreibender, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Person, sowie Selbständiger oder Freiberufler, zu sein.

 

4.6.Im Ermessen von ITDISTA können Aufträge abgelehnt oder von Verträgen zurückgetreten werden, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche entstehen, sofern sich herausstellt, dass der Inhalt oder die Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte oder gegenwärtige gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

 

4.7.Ein Rücktrittsrecht besteht seitens ITDISTA bei begründeter Kreditwürdigkeit des Kunden.

 

5. Vertragsgegenstand

 

5.1.Vertragsgegenstand sind die IT-Dienstleistungen und Produkte der ITDISTA. Bestandteile des Vertrages sind die Auftragsunterlagen, besonders das Angebot und ggf. eine Auftragsbestätigung seitens ITDISTA, Sowie diese AGB.

Jegliche Individualabrede bedarf der Schriftform. 

 

5.2.Es obliegt allein der ITDISTA zu entscheiden, welche Mitarbeiter zur Erfüllung der Aufgabe herangezogen werden. Zur Aufgabenerfüllung können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich ITDISTA den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.

 

5.3.Die eigenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und / oder Mitarbeiter von anderen Unternehmen, die zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden, sind ausschließlich den Weisungen der ITDISTA unterstellt, unabhängig davon, an welchem Ort die Leistungen erbracht werden. Eine Eingliederung der Mitarbeiter in den Betrieb des AG findet nicht statt. Der AG kann nur dem Projektverantwortlichen Vorschläge und Aufgabenstellungen unterbreiten, aber nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.

 

5.4.Die angegebenen Termine in Durchführungs- und Projektplänen handelt es sich in der Regel um geschätzte Zeiten, es sei denn die Termine sind in einer Individualabrede verbindlich festgelegt worden.

 

5.5.Sofern die ITDISTA auf eine Mitwirkung oder Information des AG angewiesen ist und sich die Leistung aufgrund verspäteter oder unterlassener Mitwirkung verzögert oder die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter Umstände behindert ist, verlängern sich vereinbarte Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

Der AG wird in einem solchen Fall über die Umstände in Kenntnis setzen und es wird unverzüglich ein neuer Termin für die Leistungserbringung vereinbart.

 

5.6.Während der Vertragslaufzeit und der damit verbundenen Nutzung von ITDISTA-Systemen kann der AG jederzeit Änderungen und Anpassungen vorschlagen.

Änderungs- und / oder Anpassungswünsche des Kunden wird ITDISTA mittels einer Stellungnahme bezüglich Durchführbarkeit sowie der Erstellung eines entsprechenden Angebots schriftlich beantworten.

 

5.7.Mit der Annahme des Angebots durch den AG kommt zwischen dem AG und der ITDISTA ein Vertrag mit entsprechend des Angebots geändertem Inhalt zustande. Die Vergütung hierfür richtet sich nach der im Angebot angegebenen Höhe.

 

5.8.Bei einer Vertragsänderung gilt bis zu dessen Zustandekommen die Vertragsbedingungen des vorhergehenden Vertrages. Der AG ist berechtigt eine Unterbrechung etwaiger Arbeiten zu verlangen. Daraus entstehender Leistungs- bzw. Terminverzug geht zu Lasten des AG.

 

6. Abnahmen

 

6.1.Besteht ein Auftrag aus mehreren, voneinander unabhängig nutzbaren Einzelwerken, so ist vom AG jedes Einzelwerk, unabhängig vom Abschluss des Gesamtauftrages, zeitnah abzunehmen.

 

6.2.Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler durch diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.

 

6.3.Konzepte und Pflichtenhefte beider Vertragsparteien bedürfen, vor Beginn der Realisierung, der schriftlichen Abnahme der Gegenseite. Schriftliche Aufträge aus dem Inhalt dieser Ausarbeitungen stellt eine mängel- und fehlerfreie Abnahme dar.

 

6.4.Der AG hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Erfolgt in der Frist von 10 Tagen weder eine Mängelrüge noch eine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Unwesentlichen Mängeln ist die Verweigerung der Abnahme nicht statthaft.

 

6.5.Mängelrügen, die zu Lasten von Marktprodukten gehen, werden, soweit eine Behebung für die Leistungserbringung der ITDISTA erforderlich ist, von ITDISTA an den Lieferanten zur Behebung gemeldet.

 

7. Pflichten des Kunden

 

7.1.Die Erbringung vertraglich zugesicherter Leistungen und deren Qualität kann von der Mitwirkung des Kunden abhängig sein. Der AG ist verpflichtet ITDISTA bei Erbringung der ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung, nach besten Kräften, zu unterstützen und die dazu erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

7.2.Die Pflichten des Kunden gliedern sich wie folgt:

 

7.2.1.Der AG ist verpflichtet alle, bei Abschluss des Vertrages abgefragten, Vertragsdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Darüber hinaus hat der AG ITDISTA über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Schriftform zu informieren.

 

7.2.2.Der AG hat sämtliche rechtlichen Belange, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.

Besonderes Augenmerk sind auf datenschutz-, persönlichkeits-, urheber-, marken-, namens-, wettbewerbs-, sowie berufsrechtliche Fragen zu legen.

 

7.2.3.Der AG ist verpflichtet, an Ihn übertragene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme durch Unbefugte in erforderlichem Umfang zu schützen.

Im Fall einer Kenntnisnahme des AG, dass Zugangsdaten an unbefugte Dritte gelangt sind, ist ITDISTA unverzüglich zu informieren.

Die Weitergabe von Zugangsdaten oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen sind ohne vorherige Vereinbarung mit ITDISTA nicht an Dritte weiterzugeben.

 

7.2.4.Zur Erfüllung der Leistungen hat der AG eine entsprechende Arbeitsumgebung, nach Vorgaben von ITDISTA, zur Verfügung zu stellen. Die benötigten Ressourcen, wie Arbeitsplatz Computer, Hard- / Software, Daten, Netzwerkzugang, Räumlichkeiten, Telekommunikationseinrichtungen, Mitarbeiter werden vom AG, sofern zur Leistungserfüllung benötigt, unentgeltlich zur Verfügung gestellt,

Der AG gewährt unmittelbar und per Fernzugriff Zugang zu Hard- und Software.

Von ITDISTA zur Prüfung gestellte Systeme werden unmittelbar geprüft und etwaige Mängel oder Fehler unverzüglich bekannt gegeben.

Die Benennung von Ansprechpartnern und deren Kommunikationsdaten kann für die Erfüllung der Leistung nötig sein, die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, für den AG erforderliche Entscheidungen treffen zu können oder herbeizuführen. Mitarbeiter des AG, die als Ansprechpartner definiert werden, sind für diese Tätigkeiten in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten freizustellen.

Der AG ist verpflichtet, die von ITDISTA zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit ITDISTA getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.

 

7.2.5.Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des AG und deren (mit-) Ursächlichkeit für einen Verzug bei Erfüllung der Leistung, bleiben der Vergütungsanspruch von ITDISTA und dessen Fälligkeit unberührt.

 

8. Rechteeinräumung

 

8.1.Der AG räumt ITDISTA das, für die Vertragserfüllung nötige, Nutzungsrecht für Inhalte und Daten ein. Erarbeitete Daten, Inhalte und Spezifikationen sind und bleiben in vollem Umfang in Besitz von ITDISTA

 

8.2.Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass ITDISTA die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.

 

8.3.ITDISTA ist ausschließliche Eigentümer und Inhaber der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken und Namen, die von der ITDISTA im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden.

ITDISTA wird mit Erstellung der Dienstleistung ausschließlicher Inhaber aller immateriellen Vermögensrechte wie, Urheberrechte, Entwicklungen, Erfindungen, Ergebnisse, Konzepte, Spezifikationen, Studien, Planungsunterlagen, Wartungs- und Benutzerhandbüchern sowie sonstige Dokumentationen.

Falls der AG durch seine Mitarbeit Urheberrechte an den Ergebnissen erwerben sollte, so überträgt er ITDISTA das ausschließliche, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese Ergebnisse auf jede Art zu bearbeiten, verwerten, vermarkten oder zu nutzen.

Sind die Ergebnisse Schutzfähig ist ITDISTA berechtigt, nach freiem Ermessen, die entsprechenden Schutzrechte, auf eigenen Namen, in beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder auch fallen zu lassen.

 

8.4.Vorschläge des AG zu Verbesserungen der Dienstleistung, können durch den AG an ITDISTA gerichtet werden, der AG erkennt an, dass die Rechte an diesen Vorschlägen an ITDISTA abgetreten werden.

ITDISTA unterliegt keiner Verpflichtung den AG für diese Vorschläge zu entschädigen.

 

9. Kundenseitige Nutzungsrechte

 

9.1.Sofern nicht anders vereinbart, steht dem AG, an den Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte, inhaltliche für eigene Zwecke im projektierten Umfang beschränkte Nutzungsrecht zu.

Dieses tritt, nach vollständiger Bezahlung in Kraft.

 

10. Haftung des Kunden und Freistellung

 

10.1Der AG stellt ITDISTA und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten der in Ziff. 9 gegenüber ITDISTA oder deren Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

 

11. Gewährleistung und Haftung von ITDISTA

 

11.1. ITDISTA gewährleistet, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen aufweist. ITDISTA versichert, die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach besten Kräften auszuführen. In diesem Zusammenhang hat der AG Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige, die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände der ITDISTA umgehend mitzuteilen.

11.2. Mitgeteilte Fehler werden in einer angemessenen Frist behoben. Bei einer nicht möglichen Fehlerbeseitigung wird ITDISTA eine Ausweichlösung anbieten.

11.3. ITDISTA übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen.

11.4. Auf den Transport von Daten über das Internet hat ITDISTA keinen Einfluss. ITDISTA übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.

11.5. Bestimmte Leistungsergebnisse oder gar bestimmte Erfolge sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und ITDISTA aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist ITDISTA dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

11.6. Die Verweigerung des AG zur Überprüfung gerügter Mängel schließt weitere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des AG aus.

Gerügte Mängel, die nach oder bei einer gemeinsamen Überprüfung nicht mehr nachvollziehbar sind, gelten als beseitigt.

11.7. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel / Schäden, die nach Übergabe an den AG infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung seitens des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen/Vertreter, dessen/deren Missachtung von Hinweisen der ITDISTA oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs der ITDISTA entstehen.

11.8. Änderungen an Systemen oder Programmen, sei es durch den AG oder durch Dritte, die nicht in Absprache mit ITDISTA geschehen sind, ebenso wie Folgen, die durch die Änderung zu Stande kommen, von einer Gewährleistung ausgeschlossen.

11.9. Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die ITDISTA bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der AG gegenüber ITDISTA einen Anspruch auf Nachbesserung.

Im Fall von fehlgeschlagener Nachbesserung hat der AG das Recht auf Minderung der Vergütung, im Angemessenen Rahmen oder auf Rücktritt vom Vertrag.

Nachbesserungen gelten nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

11.10. ITDISTA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von ITDISTA, ITDISTAs gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

11.11. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von ITDISTA zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von ITDISTA vollumfänglich ausgeschlossen.

11.12. Für Leistungen, Materialien und / oder Inhalte des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen), die uns der AG zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Bestandteile von ITDISTA veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt ITDISTA keine Haftung.

11.13. Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von ITDISTA, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit ITDISTA nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn ITDISTA die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

11.14. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber ITDISTA verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Vorsätzliche oder grob Fahrlässige Verletzung der Pflichten sind hiervon ausgeschlossen und beschränken sich auf die gesetzlichen Vorgaben.

11.15. Soweit die Haftung von ITDISTA beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

 

12. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung

 

12.1.Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste der ITDISTA, soweit vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Änderungen der Preisliste sind vorbehalten.

 

12.2. Alle Preise verstehen sich, außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. ITDISTA ist berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung / Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die ITDISTA Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

 

12.3. Dienstleistungen werden in der Regel nach deren Erbringung von ITDISTA in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt, bei vertraglich gebundenen Kunden einmal monatlich, bei Arbeiten außerhalb vertraglicher Bindung, nach Erbringung der Leistung. Ausnahmen bedürfen gesonderter Vereinbarung. ITDISTA kann Abschlagszahlungen fordern, wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als 1 Monat beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad.

12.4. Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei ITDISTA üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters der ITDISTA berechnet.

12.5. Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen ITDISTA und AG erbracht und erhoben werden, wird ITDISTA dem AG unverändert weitergeben.

12.6. Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich ITDISTA vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann ITDISTA Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

12.7. grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für ITDISTA entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch ITDISTA hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von ITDISTA geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.

12.8. ITDISTA ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

12.9. Der AG ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

 

13.1. Die Vertragsparteien werden, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

13.2. Der AG darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte der ITDISTA an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren.

13.3. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt lediglich unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO. Die Parteien sind sich darüber einig, im Falle der Erforderlichkeit einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.

14. Sonstiges

 

14.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von ITDISTA, sofern gesetzliche Regelungen nicht zwingend etwas anderes vorschreiben.

14.2. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

15. Anschrift

 

ITDISTA e.K.
Steeger Dyk 246

47839 Krefeld

 

Stand:                   Oktober 2021

Gültigkeit:           ab 01.11.2022

 

 

AGB ab 11.2021
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